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   BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89   

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BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89 (https://dejure.org/1990,2158)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 7 RAr 42/89 (https://dejure.org/1990,2158)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 7 RAr 42/89 (https://dejure.org/1990,2158)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 20
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.05.1982 - 5b/5 RJ 30/80

    Regelsatz der Sozialhilfe; Unterhalt; Prozentualer Anteil

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89
    Das BSG geht dort nach seiner neueren Rechtspr (BSGE 53, 256 = SozR 2200 § 1265 Nr. 63; BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 87) davon aus, daß der Betrag, der als Unterhalt iS von § 1265 Reichsversicherungsordnung (RVO) anzusehen ist, wenigstens 25 vH des zeitlich und örtlich maßgebenden Regelsatzes der Sozialhilfe - ohne Aufwendungen für Unterkunft - betragen muß.
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89
    Ob die Klägerin Anspruch auf eine um 55,- DM wöchentlich höhere Alhi hat, ist unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu prüfen, worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat (SozR 4100 § 138 Nr. 14; § 136 Nr. 5).
  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15), setzt die Unterhaltsgewährung aufgrund einer rechtlichen Pflicht voraus, daß die Leistung ihren Grund gerade in der (Mit-)Verantwortung für den Lebensbedarf des Dritten hat.
  • BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 14/87

    Unterhaltspflicht - Scheidung - Erwerbsunfähigkeitsrente -

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89
    Das BSG geht dort nach seiner neueren Rechtspr (BSGE 53, 256 = SozR 2200 § 1265 Nr. 63; BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 87) davon aus, daß der Betrag, der als Unterhalt iS von § 1265 Reichsversicherungsordnung (RVO) anzusehen ist, wenigstens 25 vH des zeitlich und örtlich maßgebenden Regelsatzes der Sozialhilfe - ohne Aufwendungen für Unterkunft - betragen muß.
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

    Nur so kann beurteilt werden, ob und ggf in welchem Umfang die Klage begründet ist (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; BSG, Urteile vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17 und BSGE 74, 77 [BSG 10.03.1994 - 7 RAr 38/93] = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Die Klägerin hat sich auf die Forderung nach einem höheren Bemessungsentgelt für das Alg beschränkt; der Senat ist jedoch zu einer vollen rechtlichen Kontrolle verpflichtet, da er an das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Klägerin nicht gebunden ist (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nr. 24).
  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 93/94

    Nachholung einer Neubemessung nach § 136 Abs. 2b AFG

    Da sich das LSG nur mit der Frage befaßt hat, ob § 136 Abs. 2b AFG Anwendung findet, besteht Veranlassung, für die erneute Entscheidung darauf hinzuweisen, daß es gehalten ist, den geltend gemachten Anspruch unter jeglichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen und seine Prüfung nicht auf das Vorbringen der Beteiligten beschränken darf, wenn weitere Anspruchsmerkmale von Bedeutung sind (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24; BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3).
  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93

    Wiedervereinigung - Arbeitslosengeldbemessung - Abgeordnete

    Aus der Bewilligung der Leistung folgt für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts nicht, daß eine Bindungswirkung tragender Gründe der Verwaltungsentscheidung zugunsten des Leistungsempfängers eingetreten oder die Pflicht des Gerichts, den streitigen Anspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, eingeschränkt ist (dazu näher: BSGE 66, 168, 173 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 67, 20, 21 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSGE 72, 177, 179 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 95/92 - Urteil des 7. Senats vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Dabei ist das Gericht weder an das tatsächliche und rechtliche Vorbringen des Klägers gebunden, noch darf es seine Prüfung hierauf beschränken, wenn weitere Anspruchsmerkmale von Bedeutung sind (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24).
  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 99/93

    Arbeitsförderung - Ausländische Rente - Beitragsfreiheit

    Diesen Umstand hat der Senat auf die Sachrüge der BA zu berücksichtigen, denn die Tatsachengerichte haben den Anspruch unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSGE 66, 168, 173 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 67, 20, 21 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSGE 72, 177, 179 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13) und den Sachverhalt entsprechend von Amts wegen aufzuklären (§ 103 SGG).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Da mit der Klage eine höhere Leistung begehrt wird, ist der geltend gemachte Anspruch unter jeglichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen; dabei ist das Gericht weder an das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Klägerin gebunden, noch darf es seine Prüfung hierauf beschränken, wenn weitere Anspruchsmerkmale von Bedeutung sind (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24; BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

    Da die Klägerin kein Dispositionsrecht darüber besitzt, welche Rechtsvorschriften das Gericht anzuwenden hat, und den geltend gemachten Anspruch nicht erkennbar auf einen höhenmäßig bestimmbaren Betrag beschränkt hat (vgl dazu: BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93 -, unveröffentlicht), muß das Gericht alle bedeutsamen Anspruchsmerkmale prüfen (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 20/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Dabei hat es übersehen, daß ein Anspruch, mit dem eine höhere Leistung geltend gemacht wird, unter jeglichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist, worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5 und § 138 Nrn 14 und 24; vgl auch BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 90/93

    Anspruch auf ein höheres Altersübergangsgeld - Berücksichtigung einer höheren

    Nur so kann beurteilt werden, ob und ggf in welchem Umfang die Klage begründet ist (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; BSG, Urteile vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 und 7 RAr 38/93).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Anwendung der

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92

    Ermittlung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung des Jahresbonus bei

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 43/93

    Streit über die Höhe eines Arbeitslosengeldes

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